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   LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85   

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https://dejure.org/1985,8988
LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85 (https://dejure.org/1985,8988)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85 (https://dejure.org/1985,8988)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 4 TaBV 33/85 (https://dejure.org/1985,8988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen; Zustimmungsersetzung und Aufhebung der personellen Maßnahme bei Versäumung der doppelten Antragsteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85
    Denn erst nach rechtskräftiger ablehnender Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag oder rechtskräftiger Feststellung, daß offensichtlich die vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, endet die vorläufige Maßnahme und dies auch erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft einer solchen Entscheidung (§ 100 Abs. 3 - und erst danach wiederum kann der Betriebsrat gem. § 100 Abs. 1 die Aufhebung der Maßnahme beim Arbeitsgericht beantragen; vgl. BAG Beschl , vom 19.06.1984 - 1 ABR 65/82 -, AR-Blattei, Stationierungsstreitkräfte, Entscheidung Nr. 30).

    Dem Antrag steht weder entgegen, daß gem. § 100 Abs. 3 die vorläufige personelle Maßnahme erst zwei Wochen nach Rechtskraft einer abschlägigen Entscheidung über den Feststellungsantrag nach § 100 Abs. 2 Satz 3 enden würde und erst dann der Aufhebungsantrag begründet gestellt werden könnte (vgl. dazu BAG vom 19.06.1984 aaO) noch daß die Zustimmung zu der fraglichen Versetzung ersetzt worden ist (vgl. dazu LAG Hamm aaO).

  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85
    Die Parallelität zum Regelungsbereich der §§ 4, 7 KSchG bietet sich an: Wie dort die Versäumung der Klagefrist für die Kündigungsschutzklage zur Wirksamkeit der Kündigung und somit zur Unbegründetheit der Kündigungsschutzklage führt (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Krankheit), ergibt sich hier aus der Fristversäumnis (von vornhinein) die Unwirksamkeit der (weiteren) Aufrechterhaltung der vorläufigen personellen Maßnahme und damit die Unbegründetheit des Feststellungsantrages.
  • BGH, 12.12.1979 - VIII ZR 30/79

    Umfang der Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters - Anforderungen an

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85
    Es bestehen schon durchgreifende Bedenken, im Hinblick auf eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist, wie sie in § 100 Abs. 2 Satz 3 enthalten ist (s. dazu oben B II a), auf den Rechtsgedanken der auf prozessuale Fristen zugeschnittenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückzugreifen (s. aber Schlicht DB 80, 632; Galperin-Löwisch aaO § 100 Rn. 20; a.A. - gegen Wiedereinsetzung - Gnade u. a., a. a. O., § 100 Rn. 18).
  • LAG Hamm, 16.05.1984 - 12 TaBV 12/84
    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85
    (vgl. Heinze aaO Rn. 389; LAG Hamm DB 84, 2043).
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